Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in
1. Berufsbezeichnung:
Kinderpfleger/in
2. Ausbildungsdauer:
2 Jahre
3. Arbeitsgebiet:
Tätigkeiten in Familien, Kindergärten und Krankenhäusern
Hauptarbeitsgebiet:
Erziehung und Pflege des Säuglings, des Kleinst- und Kleinkindes
4. Aufnahmebedingungen:
In der Berufsschule kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss nachweist.
5. Abschluss:
Die Ausbildung führt zum Abschluss als "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger.
Nach Abschluss der Ausbildung kann in unserer Staatlichen Berufsbildenden Schule für Wirtschaft und Soziales eine Ausbildung zum/zur "Staatlich anerkannten Erzieherin/Staatlich anerkannten Erzieher" absolviert werden, wenn ein 12-jähriger Schulbesuch nachgewiesen werden kann. (zweijährige theoretische Ausbildung, einjähriges Berufspraktikum)