Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in

1. Berufsbezeichnung:
Kinderpfleger/in

2. Ausbildungsdauer:
2 Jahre

3. Arbeitsgebiet: 
Tätigkeiten in Familien, Kindergärten und Krankenhäusern

Hauptarbeitsgebiet:
Erziehung und Pflege des Säuglings, des Kleinst- und Kleinkindes

4. Aufnahmebedingungen:
In der Berufsschule kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss nachweist.

5. Abschluss:
Die Ausbildung führt zum Abschluss als "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger.
Nach Abschluss der Ausbildung kann in unserer Staatlichen Berufsbildenden Schule für Wirtschaft und Soziales eine Ausbildung zum/zur "Staatlich anerkannten Erzieherin/Staatlich anerkannten Erzieher" absolviert werden, wenn ein 12-jähriger Schulbesuch nachgewiesen werden kann. (zweijährige theoretische Ausbildung, einjähriges Berufspraktikum)

 

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